Pippa Schneider: Rede zur Änderung des Hochschulgesetzes und zur Bekämpfung von Antisemitismus an Hochschulen

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TOP 7 – Initiativen von SPD und Grünen zu Antisemitismus an Hochschulen und zum Hochschulgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Oft behandeln wir viele technische, abstrakte und manchmal auch eher trockene Themen. Ich muss aber sagen, dass die Anhörung zu diesem Gesetzesentwurf mich wirklich bewegt hat. 

Eine Dozentin, die berichtet, dass sie nur noch unter Polizeischutz unterrichten kann. Mittlerweile ist sie nicht mehr als Dozentin tätig.

Studierende, die berichten, dass sie Angst auf dem Campus haben, dass nicht mal mehr die Toilette ein Safe Space ist.

Es ist nochmal klar geworden: So kann es nicht weiterlaufen.

Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Hochschulen für alle Studierenden und Mitarbeitende unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, für Alle ein sicherer Ort sind!

Ich bin froh, dass wir unseren Antrag zusammen mit dem Gesetzesentwurf behandeln. Denn diese Probleme kann man nicht allein ordnungsrechtlich lösen. Es braucht immer Präventionsarbeit, politische Bildung und einen Ansatz solche Vorfälle zu verhindern. 

In genau dieser Präventionsarbeit unterstützen wir unsere Hochschulen. Im gemeinsamen Austausch mit den Hochschulleitungen und mit dem Niedersächsischen Verbund zur Lehrkräfteausbildung, um für das Thema Antisemitismus in der Lehrkräfteausbildung zu sensibilisieren, und mit dem Zertifikat Antisemitismuskritische Bildung an der Uni Oldenburg.

Aber auch ganz konkret mit Geldern, denn die beste politische Arbeit bringt nichts, wenn sie nicht ausfinanziert ist. Mit jährlich 200.000 € finanzieren wir eine Stelle an der Landeszentrale für politische Bildung, die sich explizit mit der Arbeit gegen Antisemitismus an Hochschulen auseinandersetzt. Diese Stelle ist extra extern und nicht an einer Hochschule selber angesiedelt, um hier Vertrauen aufzubauen.

Mit diesen Strukturen wirken wir langfristig gegen Antisemitismus und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

Und gleichzeitig müssen wir uns auch damit beschäftigen, wenn es trotz Prävention und politischer Bildung zu Vorfällen kommt. Dann müssen wir den Unis klare Handlungsempfehlungen an die Hand geben und dürfen sie nicht allein lassen mit Entscheidungen zu Sanktionsmöglichkeiten. Und genau das gehen wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf an.

Wir schaffen klare Sanktionsmöglichkeiten, abgestuft, um auf verschiedene Vorfälle unterschiedlich reagieren zu können: durch Ausschluss von einzelnen Lehrveranstaltungen, durch Verwarnungen und im Extremfall durch eine Exmatrikulation. 

Und anders als uns von manchen vorgeworfen wird, schaffen wir auch klare Regelungen gegen Willkür.

Es gibt eine Kommission, die diese Prozesse begleitet. Und es ist auch nicht möglich, jemanden nach gut dünken einfach zu exmatrikulieren. Eine Exmatrikulation kann es nur geben, bei Anwendung von Gewalt, die eine ERHEBLICHE Gefährdung des Studienbetriebs darstellt und aus gruppenbezogener Menschfeindlichkeit entsteht.

Auch wenn wir in den Details der Umsetzung im Ausschuss viel diskutiert haben, sind wir uns als demokratische Fraktionen doch in einer Sache sehr einig: Unser Auftrag ist es dafür zu sorgen, dass unsere Hochschulen für Alle ein sicherer Ort sind!

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