Pippa Schneider: Rede zur Aktuellen Stunde (GRÜNE) zur Erbschaftsteuer
TOP 15b – Aktuelle Stunde (GRÜNE): Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten
- Es gilt das gesprochene Wort -
Stellen Sie sich vor: Ihre Oma Erna ist gestorben. Die Gute hatte drei Häuser, die will sie Ihnen vererben. Sie zahlen darauf ganz normal Erbschaftssteuer.
Und nun, andere Situation. Es ist nicht mehr Oma Erna, sondern ein Investor in Immobilien, Ihr Onkel, der gestorben ist. Er hat in seinem Leben 300 Häuser gekauft. Er vererbt Ihnen diese 300 Häuser. Und mit ein bisschen Kniffs und Tricks zahlen Sie darauf keine Erbschaftsteuer.
Klingt unfair? Ist es auch!
Es ist endlich Zeit, dass die Erbschaftsteuer reformiert wird und dass wir hier endlich Gerechtigkeitslücken schließen! Nicht auf Kosten von Oma Erna und Ihrem Häuschen, sondern für Superreiche, die mit Steuertricks komplett um die Erbschaftssteuer herumkommen.
In Deutschland werden jedes Jahr Vermögen in Höhe von Hunderten Milliarden Euro vererbt. Aber gerade die größten Erbschaften werden häufig kaum besteuert.
Warum? Weil großes Betriebsvermögen voller Ausnahmen und Schlupflöcher steckt. Für uns ist klar: Kleine und mittlere Erbschaften müssen entlastet werden. Auch Familienbetriebe gehören geschützt, damit sie weitergegeben werden können, ohne kaputtgespart zu werden.
Heißt: Omas Wohnung oder das Einfamilienhaus sollen steuerfrei bleiben, aber wer riesige Unternehmenspakete erbt, muss endlich stärker besteuert werden.
Es kann nicht sein, dass die reichsten Erben sich aus der Verantwortung ziehen. Steuertricks für Multimillionenerb*innen gehören abgeschafft! Für eine gerechtere Steuerpolitik!
Und eine Reform der Erbschaftssteuer, das ist auch eine ganz klare Gerechtigkeitsfrage: Warum fehlt das Geld für Schulen, Schwimmbäder und Busse, während die Vermögen der reichsten Familien in Deutschland ins Unermessliche wachsen?
Warum besitzt der reichste Mann Deutschlands 46 Milliarden Euro und zahlt auf seine Milliardengewinne übrigens weniger Steuern als alle anderen? Während sich eine Pflegekraft kaum noch die Miete leisten kann?
Diese Fragen stellen sich immer mehr Menschen und es wird Zeit, dass wir das endlich angehen.
Und bevor Sie mir hier jetzt Populismus oder Radikalität vorwerfen: mit der Meinung, dass es hier eine Reform der Erbschaftsteuer braucht, stehen wir nicht allein.
Vor diesem Hintergrund ist es sehr gut, dass sich die norddeutschen Finanzminister*innen letzte Woche auf ihrer Konferenz mit eben diesem Thema beschäftigt haben und eine Weiterentwicklung der Erbschaftssteuer fordern.
Schauen wir uns mal etwas detaillierter an, was hier eigentlich die Probleme sind und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu lösen.
Bei der Vererbung von besonders großen Vermögen ab 26 Millionen Euro gibt es eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Also eine Prüfung, ob für den Erben eine Steuerverschonung notwendig ist.
Hierbei werden häufig Familienstiftungen gegründet, um sich bei diesen Verschonungsbedarfsprüfungen mittellos zu rechnen.
Im Jahr 2024 wurden durch die Verschonungsbedarfsprüfung in 45 Fällen bundesweit Steuern in Höhe von insgesamt 3,4 Milliarden Euro erlassen – von 3,6 Milliarden Euro fälliger Steuer. Das heißt, es gab in diesen Fällen 95% erlassene Erbschaftssteuern.
Das eigentliche Ziel hinter dieser Regelung ist die Sicherung von Arbeitsplätzen. Aber dieses Ziel wird in der Praxis konterkariert. Stattdessen führen die Regelungen dazu, dass sehr große Betriebsvermögen annähernd steuerfrei übertragen werden können.
Aber was könnte man denn jetzt eigentlich tun, um das zu verhindern?
Die Verschonungsbedarfsprüfung gehört dringend grundlegend reformiert. Die Möglichkeit, sich mithilfe von Familienstiftungen mittellos zu rechnen, muss eingeschränkt werden. Und die Verschonungsabschläge müssen reduziert werden.
Im Gegenzug können dann die Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden, um eine zu hohe, sofortige Belastung zu vermeiden. Freiwerdende Spielräume könnten dann sogar dazu genutzt werden, um weniger vermögende Erb*innen zu entlasten – zum Beispiel durch eine Anpassung der Freibeträge.
Und das nutzt am Ende dann wieder allen!