Pippa Schneider: Rede zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes

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TOP 8 – Gesetzentwurf der Landesregierung zum Hochschulzulassungsgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Das Hochschulzulassungsgesetz - das klingt jetzt erstmal sehr technisch. Es ist aber wichtig, um ein paar ganz konkrete Dinge umzusetzen.

Das ist zum einen die Erhöhung der Medizinstudienplätze in Oldenburg auf 200 Studienplätze zum Studienjahr 2026/27. Hierbei gibt die breite Zustimmung der gesamten Landespolitik sicherlich Rückenwind.

Und gleichzeitig kann man sagen, dass es zwar in vergangenen Legislaturen auch versucht wurde, hier einen Ausbau hinzubekommen, aber dass diese Landesregierung die erste ist, die eine Ausfinanzierung im Haushalt und der Mittelfristigen Finanzplanung hinbekommen hat.
Das beinhaltet die Kosten für die eigentlichen Studienplätze, aber auch den Ausbau von Kapazitäten der umliegenden Krankenhäuser zur Begleitung des Studiums und auch den Aus- und Neubau von Lehrgebäuden. Denn 200 Studierende brauchen auch Platz zum Lernen.
Und das ist etwas, was richtig gefeiert gehört! Denn es verbessert ganz konkret die Versorgungssituation der Menschen im Nordwesten Niedersachsens!

Im neuen Hochschulzulassungsgesetz ergänzen wir außerdem noch einige Regelungen, wie beispielsweise die Zulassungsmöglichkeiten zum Studium für Spitzensportler*innen im Olympiakader.
Sie sehen also: klingt technisch, steckt aber eine ganze Menge drin.
 

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